Programmbeschwerde zur Anne Will

SO nicht! Programmbeschwerde zur Anne Will – Sendung vom 03. Februar 2019

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von CitizenGO Germany · Mit, 13.02.2019 – 10:17 Uhr

Bei der am 03. Februar 2019 ausgestrahlten Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung – die neue Debatte über Abtreibungen“ der Sendereihe Anne Will wurde in eklatanter Weise gegen den seitens des Bundesverfassungsgerichtes an die Rundfunkanstalten gerichteten Auftrag, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“, verstoßen.

Dieses legte in seinen Urteilen, hier vor allem in BVErfGE 88, 203 fest: „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat schließlich auch, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben. Deshalb müssen die Organe des Staates in Bund und Ländern erkennbar für den Schutz des Lebens eintreten. […] Öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk sind bei Ausübung ihrer Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) der Würde des Menschen verpflichtet […]; ihr Programm hat daher auch teil an der Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben.“

Die Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung – die neue Debatte über Abtreibungen“ hat nicht nur bei – laut Tenor der Teilnehmer der Talkrunde – „sogenannten“ Lebensschützern für Empörung gesorgt:

Eine Sendung zum Thema Abtreibung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen mit einer Konstellation von fünf Frauen, die für Abtreibung sind, gegen einen Mann, der dagegen ist, ist tendenziös und kein seriöser Journalismus. Frau Will war dazu offensichtlich befangen, denn sie moderierte durchgängig in einer Weise, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ nicht entsprach. Letztlich hat sie diesen Anspruch die gesamte Sendung hindurch nicht ein einziges Mal thematisiert.
Die Sendung bagatellisierte das Thema Abtreibung auf eine subtile Art, auch indem die Konsequenz einer Abtreibung überhaupt nicht thematisiert wurde.
In der gesamten Sendung wurde nicht nur unterschlagen, dass Abtreibung einen einzigartigen ungeborenen Menschen tötet, sondern auch, dass Abtreibung in Deutschland keinesfalls einfach ein „Frauenrecht“ ist, sondern eine geduldete Straftat bleibt. Der Gesetzgeber legt in § 218 und § 219 StGB Wert darauf, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ein eigenes ist, jedoch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau bei bestimmten Indikationen untergeordnet werden kann. Deswegen die Beratungspflicht, bei der die Beraterinnen aufgefordert sind, FÜR das Lebensrecht des Kindes zu beraten. Der Preis für jede Abtreibung ist der Tod des ungeborenen Kindes. Niemand dachte 1995 daran, dass 97 Prozent der Abtreibungen aus “sozialer Indikation” erfolgen und deswegen pro Werktag alleine in Deutschland zwischen 360 und 400 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet werden.
Die Schlussaussagen der Ärztin K. Hänel und von Frau Will beweisen besonders ausdrucksvoll und eindeutig die Befangenheit und Einseitigkeit von Frau Will. Frau Hänels Schlussbotschaft: „Ich kann ja die Frauen nicht alleine lassen. …. dass Kinder, die auf die Welt kommen gewollt sind, dass sie geliebt sind…. das ist das, wofür ich mich einsetze. Das ist mein Traum, und wer Träume hat der gibt niemals auf“ wurde von Moderatorin Anne Will so kommentiert: „Das ist aber ein sehr, sehr schöner Schlusssatz“. Ich war schockiert. Denn dass Abtreibung nun ein „schöner Traum“ sein soll, dürfte weder in der ARD noch in unserem Land Konsens sein. Diese Schlusssequenz ist ein Offenbarungseid an Unmenschlichkeit und ethischer Schieflage.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, räumt der Gesetzgeber den Bürgern das Recht auf eine offizielle Programmbeschwerde ein. Solche Programmbeschwerden müssen dann vom zuständigen Rundfunkrat – im Falle der Sendung Anne Will ist das der NDR – behandelt werden.

Mit der beistehenden Petition bieten wir Ihnen die Möglichkeit, gegen die Sendung „Recht auf Leben und Selbstbestimmung – die neue Debatte über Abtreibungen“ vom 3. Februar 2019 eine Programmbeschwerde einzulegen. Durch Ihre Unterzeichnung lösen Sie eine Beschwerde-E-Mail in Ihrem Namen aus.

Bitte helfen Sie mit, dass eine möglichst hohe Anzahl an Programmbeschwerden eingelegt wird!

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